SPORTFREUNDE 1927 NEERSBROICH
Pflicht für Zuschauer: Mund-Nasen-SchutzDer Landrat des „Rhein-Kreis Neuss“ hat mit Datum 15. Oktober 2020 verfügt, dass ab sofort Zuschauer von Sportveranstaltungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zusätzlich zu den geltenden Abstands- und Hygieneregeln verpflichtet sind.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass diese Verfügung auf unserer Sportanlage zu befolgen ist.