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SPORTFREUNDE 1927 NEERSBROICH

Pflicht für Zuschauer: Mund-Nasen-Schutz

Der Landrat des Rhein-Kreis Neuss hat mit Datum 15. Oktober 2020 verfügt, dass ab sofort Zuschauer von Sportveranstaltungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zusätzlich zu den geltenden Abstands- und Hygieneregeln verpflichtet sind.


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ir weisen nachdrücklich darauf hin, dass diese Verfügung auf unserer Sportanlage zu befolgen ist.​​​​​​

 

Der Vorstand